Sonntag, 7. Oktober 2012

Muss ich die Schule abbrechen, wenn ich ein Kind erwarte?



Für viele Mädchen ist dies wahrscheinlich der erste Gedanke.

Wie soll ich all den versäumten Lehrstoff nachholen?
Ich werde sicher unendlich viele Fehltage haben...
Wer kümmert sich um mein Baby, wenn ich in der Schule bin?
Werde ich es überhaupt schaffen, Baby und Schule "unter einen Hut" zu bringen?
Hab ich als Schülerin überhaupt ein "Recht" auf Mutterschutz?

…Fragen über Fragen.

Doch es gibt auch beruhigende Antworten ;-).

Denn Schwangerschaft, Schule und Muttersein lässt sich mit einer Portion Kraft und Durchhaltevermögen, miteinander vereinbaren.

Auch wenn es sicher erstmal sehr viel Überwindung und Mut kostet, ist es jedoch wichtig, dass du -sobald du von deiner Schwangerschaft weisst und dir sicher bist, dass du dieses Kind bekommen möchtest- mit Mitschülern, Vertrauenslehrern, Schulpsychologen, Sozialarbeitern der Schule, etc. redest.
Auch ist die Schulleitung ein wichtiger Anlaufpunkt, um gerade über bevorstehende Probleme, in Verbindung mit der Schwangerschaft, wie vermehrte Fehlzeiten, versäumte Prüfungstermine, etc. , zu sprechen.
Die Schule während der Schwangerschaft oder später abzubrechen, dürfte sich -da in Deutschland eine Schulpflicht gilt (Dauer von 9-12 Jahren, von Bundesland zu Bundesland verschieden)- in einigen Fällen auch etwas schwierig gestalten. So gibt es z.B. die Möglichkeit, sich für einen gewissen Zeitraum von der Schule beurlauben zu lassen.

Es gibt außerdem eine Art "Mutterschutz", auch für Schülerinnen. Dies ist zwar -wie bei Auszubildenden und berufstätigen Müttern- nicht gesetzlich verankert, wird aber von den Schulministern der Bundesländer empfohlen. So gilt die Vorschrift zur Einhaltung von Mutterschutzfristen auch für Schülerinnen. Nach dem Mutterschutzgesetz gilt also der Mutterschutz ab 6 Wochen vor errechnetem Geburtstermin, bis 8 Wochen nach der Entbindung.
In dieser Zeit solltest du nur für dich und dein (ungeborenes) Kind da sein.
Wenn du jedoch in der Zeit vor der Geburt noch für eine bestimmte Zeit zur Schule gehen möchtest, ist dies -mit dem Einverständnis der Schule und keinerlei gesundheitlichen Problemen- auch möglich.

Doch was ist mit den Fehlzeiten, die während der Schwangerschaft und der Zeit nach der Geburt auf dich zukommen werden?
Hier musst du wiegesagt Kontakt zu den Verantwortlichen der Schule aufnehmen. Denn die Möglichkeit, dass die Schule dir, aufgrund deiner Situation, eine bestimmte Anzahl von Fehlstunden zugesteht, gibt es allemal.
Wenn du -durch vermehrte Fehlzeiten- feststellst, dass du mit dem Lernstoff nicht mehr hinterher kommst, ist auch eine Wiederholung der Schuljahres kein Drama. Lieber so, als wenn der Stress überhand nimmt, du deine Prüfungen nicht schaffst und auch dein Kind darunter leiden wird.
Nimm dir die Zeit, die du brauchst! :-)

Schwangerschaft und Schule "unter einen Hut" zu bringen, ist das eine Thema. Die Schule dann auch noch besuchen zu können, wenn das Kind da ist, ein anderes.
Hier ist es natürlich sehr wichtig, dass du Hilfe von Aussen, bekommst. Vielleicht wohnst du mit deinem Kind noch bei deinen Eltern, die sich während du die Schule besuchst, auf dein Kind aufpassen können. Vielleicht bekommst du aber auch einen Krippenplatz oder bei einer lieben Tagesmutter. Hier kannst du dich an das Jugendamt wenden. Sie werden dir helfen, einen Betreuungsplatz für dein Kind zu finden und eine mögliche Erstattung der Betreuungskosten gibt es auch!
Für Mamas, die in einem Mutter-Kind-Heim leben, ist die Betreuung der Kleinen, während der Schulzeit, natürlich gewährleistet.
Wenn dein Kind mal krank sein sollte, gibt es auch hier wieder die Möglichkeit, dich in dieser Zeit von der Schule beurlauben zu lassen.

Aber hey, ihr Lieben, falls es -durch was für Gründe auch immer- keine andere Möglichkeit gibt, als die Schule abzubrechen, gibt es nach deiner Elternzeit, auch Alternativwege, um an einen Schulabschluss zu kommen! Also, lasst euch nicht unterkriegen. <3





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